Das Privatgutachten dient der Klärung von Sachverhalten und der Sicherung von Beweisen auf objektiver und unparteiischer Basis.
Der Sachverständige wird von einer Partei zur Gutachtenerstellung beauftragt.
Wird eine Abweichung von den allgemein anerkannten Regeln der Technik festgestellt, so zeigt das Privatgutachten Sachverhalte auf, die Rückschlüsse auf die Verantwortlichkeit ermöglichen.
Da die Klärung der Schuldfrage in den Bereichen der Rechtsberatung fällt, welche von einem ordentlichen Rechtsanwalt erfolgen sollte, wird sich der Sachverständige zur Schuldfrage nicht äußern.
Der Auftraggeber kann sich aufgrund der im Gutachten gewonnenen Feststellungen überlegen, welche weiteren Schritte er, gegen wen einleiten will.
Oft führende Privatgutachten zu einem für beide Seiten befriedigenden und kostengünstigen Vergleich. In vielen Fällen führen qualifizierte Privatgutachten zum sofortigen Einlenken des“ Schuldigen“, ohne dass es überhaupt zum Rechtsstreit kommt.