Wollen die Parteien eine Streitfrage außergerichtlich beilegen, wird ein Schiedsgutachten beauftragt. Die Parteien einigen sich dabei auf einen Gutachter.
Aufgrund der gemeinsame Beauftragung des Gutachters durch die streitenden Parteien, wird noch klarer, dass der Sachverständige völlig unparteiisch agiert.
Schon bei der Beauftragung des Sachverständigen gilt für beide Parteien, dass sie das Fazit des Sachverständigen in seinem Gutachten akzeptieren.
Der Schiedsgutachter übernimmt die Funktion eines Schiedsgerichtes, seine Entscheidungen sind ebenso rechtskräftig.
Voraussetzung für die Erstellung eines Schiedsgutachtens ist, dass alle Beteiligten das Schiedsgutachten wünschen und dieses auch gemeinsam in Auftrag geben.