Zwischen den Parteien strittige Fragen werden vom Gericht in einem Beweisbeschluss festgehalten. Die darin enthaltenen Fragen sollen durch den Sachverständigen geklärt werden.
Die Gerichte sind gehalten, vorrangig öffentlich bestellte und vereinigte Sachverständige zu beauftragen, die Beweisfragen des Gerichtes zu beantworten.
Dieses Gutachten behandelt grundsätzlich die Beweisfragen des Gerichtes aus fachlicher Sicht.
Der Sachverständige trifft niemals rechtliche Entscheidungen und berät auch nicht in Rechtsfragen.
Es besteht immer die Möglichkeit, dass sich die Parteien beim Ortstermin des Gutachters außergerichtlich einigen.